Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FLY Hohe Wand Flugschule GmbH (FHW)

1. Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen

Der Teilnehmer (Schüler, Fluggast) bestätigt, dass er die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung, insbesondere an den Sport- und Outdoor-Aktivitäten, erfüllt.

Minderjährige unter 14 Jahren benötigen für alle Aktivitäten eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Der Teilnehmer bestätigt seine gute körperliche und geistige Kondition. Er ist verpflichtet, zur angegebenen Zeit am vereinbarten Treffpunkt (bei allen Aktivitäten) zu erscheinen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten (bei Tandemflügen) bzw. während einer Aktivität den Anweisungen des Piloten bzw. Fluglehrers Folge zu leisten. Das Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin ohne abzusagen bewirkt den ersatzlosen Verlust des Anspruches (auch bei Tandemflügen).

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Kursleiter, Fluglehrer bzw. Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn er innerhalb der letzten 12 Monate einen schweren Unfall hatte (Knochenbruch, Bänderriss, Gehirnerschütterung oder ähnliches.), innerhalb der letzten 12 Monate wegen einer ernsthaften Erkrankung (Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem) in ärztlicher Behandlung war oder ist, innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinsstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet, oder innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol, Medikamente oder Drogen zu sich genommen hat.

Die FHW übernimmt keinerlei Haftung für nachteilige Folgen, die durch die Nichterfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch den Teilnehmer entstehen. Sollte ein Kunde die besondere Eignung körperlicher oder sonstiger Art nicht erfüllen, so steht der FHW bzw. dem verantwortlichen Piloten auch während der Veranstaltung das Recht zu, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Sollte der Kunde in seiner Anmeldung bezüglich seines Alters, seiner Daten, seiner Anschrift, seiner Eignung körperlicher oder sonstiger Art falsche Angaben machen, so steht der FHW bzw. dem verantwortlichen Piloten auch während der Veranstaltung das Recht zu, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen.

2. Anmeldung, Rücktritt vom Vertrag, Preise, Zahlungsbedingungen

Die schriftliche oder mündliche Anmeldung stellt einen rechtskräftigen Vertrag dar. Die Kurs- bzw. Tandemgebühr ist im Voraus fällig, mit der Bezahlung derselben ist die Teilnahme gesichert.

Ein Rücktritt des Teilnehmers vom Vertrag ist bis am Vortag der Veranstaltung kostenlos, bei Rücktritt am Veranstaltungstag fallen 100% Stornogebühren an. Grund- und Höhenflugkurse müssen vom Teilnehmer innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden, danach gelten sie als konsumiert. Gefährdet der Teilnehmer seine eigene oder die Sicherheit anderer oder wird der Unterricht in grob fahrlässiger Weise gestört, behält sich FHW das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kursgebühr wird dann nicht zurückerstattet.

Leistungsumfang und Preise sind den jeweils gültigen Veranstaltungsbeschreibungen zu entnehmen und beziehen sich auf eine Person. Alle Kurs- und Tandemgebühren sind im Voraus zu bezahlen.

3. Gültigkeitsdauer von Gutscheinen, Guthaben und Umtausch

Die Gültigkeitsdauer aller Gutscheine beträgt 3 Jahre ab dem Datum der Ausstellung und kann vor Ablauf der Gültigkeit jederzeit ohne Bearbeitungsgebühr für weitere 3 jahre verlängert werden, nach 10 Jahren nur mit Absprache der Geschäftsleitung (Grund, event. Preisteigerungen, Angebotsverfügbarkeit,...). Ein Weiterverkauf oder eine Barablösung eines Gutscheines ist nicht möglich. Eine Rückgabe der Gutscheine ist nicht möglich.

4. Gewährleistung und Verfall von Leistungen

Ist die Beendigung eines Kurses witterungsbedingt nicht möglich oder scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder Krankheit aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr. Entgangene Kursinhalte können innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden. Dies gilt jedoch nicht für Kurse, die Reisen beinhalten. Bleibt der Kursteilnehmer während des Kurses ohne Entschuldigung fern, so besteht kein Anspruch auf Ersatz.

5. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Ausbildungs- und Kursvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

6. Haftung, Versicherung

Die FHW und ihre Beauftragten haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden nur insoweit, als die Haftpflichtversicherung - ohne auf die vorher Genannten Rückgriff zu nehmen - für den Schaden aufkommt. Jede darüberhinausgehende Haftung der Vorgenannten für allfällige Schäden ist ausgeschlossen.

Die FHW übernimmt nicht Schäden, die der Kursteilnehmer an der schuleigenen Flugausrüstung verursacht.

Flugschüler sind bei der FHW allfälligen Ansprüchen Dritter gegenüber versichert, Tandempassagiere sind darüber hinaus Haftpflicht- und Unfallversichert. Sonstige Versicherungen bestehen nicht. Es wird in der Ausbildung nicht bei Unfall, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums des Kunden gehaftet.

7. Weitere wichtige Hinweise und Vertragsbedingungen für Tandemflüge

Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse gilt, sich mit der Sportart Gleitschirmfliegen vertraut zu machen.

Alle Piloten sind nach besten Kräften bemüht, einen Fluggast möglichst pünktlich und zum vereinbarten Termin zu befördern. Die angegebenen Flug- bzw. Verkehrszeiten, verfügbare Flugroute und Termine unterliegen jedoch Änderungen ohne Vorankündigung, ohne dass dem Passagier hieraus Anspruch auf Schadenersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises bzw. Erlebnispasses entsteht. Dasselbe gilt auch für die vorgesehene Flugroute, Flugzeit und die vorgesehenen Landeplätze, die insbesondere aus Sicherheits-, Wetter- und sonstigen triftigen Gründen jederzeit und ohne Anspruch auf Schadenersatz geändert werden können.

Flugsport-Erlebnisse sind extrem von günstigen Witterungsbedingungen abhängig. Längerfristige Termine können nur unverbindlich reserviert werden. Die endgültige Terminentscheidung trifft der jeweilige Pilot anhand der aktuellen Wettervorhersage ca. 1-2 Tage vorher bzw. am Flugtag. Tandempassagiere sind verpflichtet, sich morgens am Flugtag zwischen 08:00 Uhr und 08:30 Uhr bei ihrem Piloten zu melden, um die exakte Terminisierung ihres Fluges, die aktuellen Wetterprognosen, genaue Uhrzeit und Treffpunkt abzusprechen. Die Entscheidung, ob Wetterverhältnisse herrschen, die zur Absage des Tandemfluges führen, obliegt ausschließlich dem Veranstalter bzw. dem Piloten.

Sollte der Tandem-Flug wegen der Witterungsverhältnisse oder aus anderen Gründen am vereinbarten Termin nicht stattfinden können, müssen Tandempassagiere selbst dafür Sorge tragen, mit ihrem Piloten einen neuen möglichen Termin zu vereinbaren. Ersatz für eventuell anfallende Anreise- oder Unterkunftskosten kann grundsätzlich nicht geleistet werden.

Die Länge des Fluges wird vom Wetter und der Thermik (Aufwinde) bestimmt. Auf die Länge des Fluges gibt es keine Garantie, die Flugzeit ist kein Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Leistungen. Dem Passagier besteht hieraus kein Anspruch auf Schadenersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises bzw. Erlebnispasses.

Obwohl ein Tandemflug im Allgemeinen eine harmlose und ungefährliche Angelegenheit ist, wird bestätigt, über die eventuellen Unfallgefahren des Tandemfluges informiert worden zu sein, insbesondere darüber, dass auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf insbesondere beim Start und der Landung, unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze, Unfälle mit nicht unerheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Säulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, Knochenbrüchen u.v.m.) passieren können. Dieses allgemeine Verletzungsrisiko bei der Start-, Flug- und Landephase kann sich durch windbedingten Einfluss, welcher zu einem unruhigen Flugverlauf und auch zu einer harten Landung führen kann, erhöhen. Schließlich ist dem Passagier auch bewusst, dass das Extremrisiko darin besteht, dass ein Absturz auch zum Tod führen kann.

8. Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Als Erfüllungsort gilt der Sitz der Flugschule; für sämtliche Streitigkeiten aus unseren Vertragsabschlüssen wird das Bezirksgericht Wr.Neustadt als zuständiges Gericht vereinbart.

Die AGB können in der jeweils gültigen Fassung  jederzeit über elektronische Datensysteme, derzeit unter www.fly-hohewand.at, eingesehen werden.